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Energiepreisbremse 2023

Was Sie jetzt wissen müssen

Die vom Staat angekündigte Energiepreisbremse für Strom, Gas und Wärme ist in aller Munde. Diese 3 Preisbremsen treten formell zum 01.03.2023 in Kraft. Die Entlastung erfolgt jedoch rückwirkend bereits zum 01.01.2023.

Grundgedanke dabei ist, dass ein Teil der Kosten gedeckelt werden soll um die Bürger und Bürgerinnen finanziell zu entlasten und in zweiter Linie soll natürlich auch kostbare Energie eingespart werden um z.B. Engpässe zu vermeiden.

Doch was bedeutet das eigentlich für Sie als Mieter?

Im September 2022 wurde von den Energieunternehmen (bei uns von den Stadtwerken Quedlinburg) der Verbrauch der einzelnen Lieferstellen für das ganze Jahr 2022 geschätzt. Von diesem geschätzten Jahresverbrauchswert werden nun 80 % berechnet und in 2023 zu einem vergünstigten Preis abgerechnet. Werden im Jahr 2023 mehr als diese 80 % verbraucht, müssen diese zu einem teureren Vertragspreis eingekauft werden.

Im Einzelnen wurden folgende Preise festgelegt:

Strompreisbremse
Der Strompreis wird auf 40 Cent pro kWh festgesetzt. Dieser Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs.

Gaspreisbremse
Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro kWh festgesetzt. Dieser Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs.

Wärmepreisbremse
Der Wärmepreis wird auf 9,5 Cent pro kWh festgesetzt. Dieser Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis 31.12.2023 und werden für unsere Mieter in der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023 - welche den Mietern im Jahr 2024 zugestellt wird - berücksichtigt.