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Info’s zum Heizkostenabschlag Dezember 2022

Informationen für Mieterinnen und Mieter

Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (einmalige Entlastungshilfe Dezember)

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Was das genau für Sie bedeutet und wie die Umsetzung erfolgt, können Sie in dem untenstehenden Infoblatt nachlesen.

Infoblatt Dezemberabschlag für Gas und Wärme

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